FAQ zum Markenrecht

Was ist eine Marke?

Mit einer z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Marke können Sie einen Namen oder ein Logo für bestimmte Waren und Dienstleistungen schützen lassen.

 

Marken sind gemäß § 3 Marken-Gesetz alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Zeichen sind hierbei insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben und Zahlen. Es gibt verschiedene Formen von Marken, und zwar Wortmarken (wie "tulex"), Wort-/Bildmarken (z.B. das Bayer-Kreuz) oder Bildmarken (z.B. Graphik eines springenden Pumas). Weitere Informationen sind auch beim DPMA zu finden. Eine Marke hat eine Schutzdauer von 10 Jahren und kann beliebig oft verlängert werden.

 

Welche Namen schützt eine Marke?

Ziel einer Marke ist es, die Nutzung identischer oder ähnlicher Bezeichnungen, bei denen Verwechslungsgefahr für Produkte oder Dienstleistungen besteht, zu verhindern. Eine Verwechslung erfordert zumindest, dass sich ähnliche Zeichen und ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen gegenüberstehen.

 

Markenrechte können somit verletzt werden, wenn ein beliebiger Name in Schriftbild, Orthographie, Aussprache oder Bedeutung gleich oder ähnlich zu einer eingetragenen Marke ist und in einem gleichen oder ähnlichen Waren- und Dienstleistungsbereich genutzt werden soll.

 

Beispiel: Ein Werkzeughersteller mit der Marke „Toolex“ könnte gegen einen Werkzeughändler vorgehen, der den Namen „Tulex“ nutzt, da diese beiden Namen gleich ausgesprochen werden.

 

Welche markenrechtlichen Risiken tragen Internet-Domains?

Schon die Registrierung einer Internet-Domain kann Markenrechte Dritter verletzten. Das so genannte Prioritätsprinzip, das demjenigen die Domain zusagt, der sie zuerst registriert hat, ist nur eingeschränkt gültig. Eine Domain ist vorrangig als Adresszuordnung im Internet zu verstehen. Ein Recht auf die Nutzung eines bestimmten Namens ist damit nicht automatisch verbunden, d.h. eine Domainanmeldung führt nicht unmittelbar zu einem Schutzrecht.

 

Erst wenn die Domain längere Zeit genutzt wird oder über die Adressfunktion hinaus verwendet wird, lassen sich daraus Rechte an der weiteren Namensnutzung ableiten. Markeninhaber oder langjährig bestehende Unternehmen können im anderen Fall für die Domaininhaber zum Problem werden.

 

Wie funktioniert eine Markenanmeldung?

Eine Marke kann

  • national als deutsche Marke beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA)
  • für die Europäische Union als EU-Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder
  • international als IR-Marke bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) registriert werden.

 

Eine Markenanmeldung beim DPMA erfolgt über das Anmeldeformular des Markenamtes. Mit der Anmeldung muss das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis angegeben werden, für das der Name geschützt werden soll. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist in 45 Klassen unterteilt, die jeweils Waren- oder Dienstleistungsbereiche umfassen.

 

Mit dem Eingang des Anmeldeformulars beim Markenamt wird der Vorgang bearbeitet. Das Markenamt prüft die Schutzfähigkeit der Bezeichnung (siehe „Welche Bezeichnungen oder Domains können als Marke registriert werden?“). Die Eintragung kann zwischen 6 bis 8 Monate dauern. Erfolgt die Eintragung, gilt der Markenschutz jedoch schon ab dem Tag der Anmeldung.

 

Achtung: Die Markenämter führen keine Markenrecherchen durch und überprüfen auch nicht, ob ein Name schon als Marke existiert. Der Anmelder sollte daher vor der Registrierung eine Markenrecherche durchführen.

 

Nach der Eintragung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Dabei können Markeninhaber einen Widerspruch zur Eintragung einlegen, wenn sie bei der neuen Marke eine Verwechslungsgefahr mit der bestehenden Marke sehen.

 

Welche Bezeichnungen können als Marke registriert werden?

Wichtig ist, dass der gewünschte Name zum einen nicht beschreibend ist und zum anderen Unterscheidungskraft besitzt. Einem Bäcker wäre es beispielsweise nicht gestattet, den Namen „Brot“ als Marke eintragen zu lassen, da der Oberbegriff „Brot“ für die allgemeine Nutzung freizuhalten ist. Für ein Telekommunikationsgeschäft wäre „Brot“ aber wiederum schutzfähig. Ähnlich verhält es sich mit Begriffen wie „super“ oder „prima“, die als reine Anpreisungen keinerlei Unterscheidungskraft zu anderen Anbietern besitzen. So würde eine Markenregistrierung „Super Werbung“ für eine Werbeagentur z.B. mit großer Sicherheit abgewiesen werden.

 

Grundsätzlich können auch Internet-Domains als Marken angemeldet werden. Mit einer Marke kann der Name vor der Verwendung durch Dritte geschützt werden. Auch erhält der Domaininhaber über die Marke eine starke Rechtsposition für die Nutzung der Domain, falls andere Rechteinhaber Interesse an der Domain anmelden. Allerdings muss die Domain die oben genannten Anforderungen an den Markenschutz erfüllen.

 

Elemente wie »http://«, »www.«, ».de«, ».com« usw. werden nicht als schutzbegründende Bestandteile von Internet-Adressen angesehen, da sie keinen markenmäßig kennzeichnenden Charakter haben (eine Ausnahme könnte z.B. eine Domain wie hun.de sein).

 

Welche Kosten entstehen?

Die Anmeldegebühr für eine Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Sie beträgt 300,- Euro. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse eine Gebühr von 100,- Euro zu entrichten. Die Anmelde- und Klassengebühren sind mit der Antragstellung zu bezahlen.

 

Hinzu kommen Kosten für Markenrecherchen und ggfs. die Leistungen eines Anwalts. Eine Identitätsrecherche können Sie in der Premium-Mitgliedschaft von NameRobot kostenlos durchführen. Ergänzend verfügt unser Partner tulex.de über ein umfassendes Onlineangebot mit weiterführenden Leistungen wie Ähnlichkeitsrecherchen, Kurzgutachten durch einen Fachanwalt oder Online-Markenanmeldung. Das gesamte Produktangebot funktioniert nach dem Baukastenprinzip.*
 

Wenn Sie weitere Fragen zu Kosten oder Gebühren bei internationalen Marken haben, senden Sie diese bitte per E-Mail an info@tulex.de.

 

Brauche ich einen Anwalt für die Markenanmeldung?

Ein Anwalt ist nicht zwingend für die Anmeldung einer Marke erforderlich. Allerdings ist oft nur ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in der Lage, die komplexen markenrechtlichen Bedingungen sowie die potentiellen Risiken einer Markenanmeldung zu beurteilen. Für alle neu angemeldeten Marken gilt eine Widerspruchsfrist, in der andere Markeninhaber der Eintragung der neuen Marke widersprechen können. Doch welche Inhaber welcher Marken einen solchen Widerspruch potentiell anmelden können, welche Waren- und Dienstleistungsklassen zu beachten sind, wie Risiken bei der Anmeldung zu vermeiden sind und ob es ggfs. doch noch einen Weg zum Markenschutz gibt, kann am besten ein Profi beurteilen.

 

Wie kann ich nach Marken recherchieren?

Die für Deutschland relevanten Marken sind in den Registern des DPMA, des HABM und der WIPO enthalten. Daher sollte eine Markenrecherche in allen drei Markenregistern durchgeführt werden. Eine Recherche nur beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA reicht nicht aus!

 

Grundsätzlich bieten die Markenämter die Möglichkeit der Recherche nach den bei ihnen verwalteten Marken an. Zumeist handelt es sich jedoch um äußerst einfache Abfragemethoden, die lediglich exakt identische Marken auffinden. Um den Anforderungen, die durch das Markenrecht festgelegt sind, gerecht zu werden, müssten Sie unzählige Einzelabfragen durchführen.

 

Bei NameRobot können Sie mit einem Klick Namen in allen drei Registern nach identischen Marken durchsuchen lassen. Wir empfehlen jedoch vor Einsatz eines Namens zusätzlich eine Marken-Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen, um die Risiken einer Markenanmeldung umfassend zu beurteilen. Bitte beachten Sie hierzu die Recherche-Angebote unseres Partners tulex.de .*

 

Was bedeuten die Zeichen ® und ™?

® steht für "registriert". Dieses Zeichen dürfen Sie erst nach Eintragung ins Markenregister verwenden. Eine Pflicht, dieses Zeichen zu nutzen, besteht nicht. ™ steht für "Trademark" und hat im anglo-amerikanischen Rechtsraum seinen Ursprung.


*Hinweis: Bei dem Markencheck auf NameRobot und den weiterführenden Angeboten von tulex.de gelten die AGB von tulex.

 

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