Fragen und Antworten zum Markenrecht
Definition von "Marke"
Eine Marke kann z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden, um einen Namen oder ein Logo für bestimmte Waren und Dienstleistungen schützen zu lassen. Marken sind Wörter, Abbildungen, Buchstaben oder Zahlen, die dazu dienen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Es gibt z.B. Wortmarken (wie "ABC"), Wort-/Bildmarken (z.B. Firmenlogos, die Wortbestandteile enthalten) oder Bildmarken (z.B. Grafiken). Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des deutschen Marken- und Patentamts.
Wann sind Marken verwechslungsfähig?
Eine Marke soll verhindern, dass andere Personen oder Unternehmen gleiche oder ähnliche Bezeichnungen für die gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistung verwenden. Ist die Ähnlichkeit zweier Marken zu hoch, so spricht man von Verwechslungsgefahr. Die Ähnlichkeit kann sich dabei auf die Schreibweise, das Schriftbild, den Klang oder Bedeutung beziehen.

Beispiel: Ein Erfinder mit dem Namen "Super-Inventor" könnte gegen jemand vorgehen der den Namen „Sooper Inventor“ nutzt, da beide Namen quasi gleich ausgesprochen werden.
Gibt es auch Risiken bei Domains?
Allein die Registrierung einer Domain kann schon bestehende Marken- oder Namensrechte verletzten. Eine Domain ist in erster Linie wie eine Adresse im Internet zu verstehen, so dass eine Domainanmeldung nicht unmittelbar zu einem Schutzrecht führt. Das Prioritätsprinzip gilt hier auch nur eingeschränkt, d.h. nur weil jemand schneller war, heißt das nicht, dass er das Recht auf die Domain hat.
Rechte an der Nutzung eines Namens als Domain ergeben sich aber unter Umständen, wenn die Domain längere Zeit in Gebrauch ist und darunter z.B. bestimmte Waren, Dienstleistungen oder Inhalte angeboten werden. Vor der Nutzung einer Domain sollte aber auf jeden Fall geprüft werden, ob es bereits gleich lautende oder ähnliche Marken oder Unternehmensnamen gibt.
Wie läuft eine Markenanmeldung ab?
Eine Marke kann national angemeldet werden (z.B. beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA)), d.h. der Schutzbereich gilt dann nur in Deutschland. Internationalen Schutz bietet eine EU-Marke, die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) registriert wird. Für Internationale Marken (IR-Marken) ist die World Intellectual Property Organisation (WIPO) zuständig.
Wer eine deutsche Marke anmelden möchte, findet hierzu alle notwendigen Informationen auf den Seiten des DPMA. Es ist jedoch i.d.R. empfehlenswert sich hierbei von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Ein "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" weiß z.B. genau, wie man ein Waren- und Dienstleistungverzeichnis anlegt und welche potentiellen Risiken eine Markenanmeldung mit sich bringen kann.
Die Markenämter führen übrigens keine Markenrecherchen durch und überprüfen auch nicht, ob ein Name schon als Marke existiert. Der Anmelder sollte daher vor der Registrierung eine Markenrecherche durchführen oder damit einen Profi beauftragen.
Nach der Eintragung beginnt erst einmal eine dreimonatige Widerspruchsfrist. In dieser können Markeninhaber einen Widerspruch zur Eintragung einlegen, wenn sie bei der neuen Marke eine Verwechslungsgefahr mit ihrer eigenen Marke sehen.
Welche Bezeichnungen können als Marke registriert werden?
Der gewünschte Name darf zum einen nicht beschreibend sein und muss zum anderen Unterscheidungskraft besitzen. Einem Gärtner wäre es beispielsweise nicht gestattet, den Namen „Blume“ als Marke eintragen zu lassen, da der Oberbegriff „Blume“ auch für andere nutzbar sein muss. Für einen Bäcker wäre „Blume“ aber schutzfähig. Anpreisende Begriffe wie „toll“ oder „super“ besitzen wiederum keine Unterscheidungskraft. Daher würde eine Markenregistrierung wie „Super Werbung“ für eine Werbeagentur z.B. mit großer Sicherheit abgewiesen werden.
Auch Internet-Domains können als Marken angemeldet werden. Dadurch erhält der Domaininhaber eine stärkere Rechtsposition für die Nutzung der Domain. Allerdings muss die Domain die oben genannten Anforderungen an den Markenschutz erfüllen.
Elemente wie »http://«, »www.«, ».de«, ».com« haben als Bestandteile von Internet-Adressen keinen markenmäßig kennzeichnenden Charakter (eine Ausnahme wäre z.B. eine Domain wie freun.de). Der o.g. Gärtner hätte also mit der Marke "blume.de" auch keine bessere Chance auf Eintragung.
Die Kosten einer Markenanmeldung
Das Deutsche Patent- und Markenamt berechnet für eine Markenanmeldung für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen eine Gebühr in Höhe von 300,- Euro. Für jede weitere Klasse werden 100,- Euro zusätzlich fällig. Dieser Betrag ist zu bezahlen, egal ob die Marke später eingetragen wird oder nicht. Auch aus diesem Grund sollte eine Markenanmeldung sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden.
Vor der Markenanmeldung sollten in der Regel Markenrecherchen durchgeführt werden, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Hinzu kommen gegebenenfalls die Leistungen eines Anwalts. Identitätsrecherchen können Sie in der Premium-Zugängen von NameRobot unbegrenzt und kostenlos durchführen. Sie erfahren dabei per Klick, ob Ihr Name bereits in identischer Form eingetragen ist oder Teil einer registrierten Marke ist. Damit haben Sie schon einmal einen guten Anhaltspunkt, ob es sich lohnt, eine Namensidee weiterzuverfolgen. Ergänzend verfügt unser Partner tulex.de* über ein umfassendes Onlineangebot an weiterführenden Leistungen wie Ähnlichkeitsrecherchen, Kurzgutachten durch einen Fachanwalt und Online-Markenanmeldungen.
Wie kann ich nach Marken recherchieren?
Wer herausfinden will, ob es bereits für Deutschland relevanten Marken gibt, muss hierzu in den Registern des DPMA (enthält deutsche Marken), des HABM (enthält EU-Marken, die also auch für Deutschland gelten) und der WIPO (enthält IR-Marken, die auch für Deutschland gelten können) recherchieren. Für eine vollständige Markenrecherche muss also in allen drei Markenregistern nachsehen. Eine Recherche nur beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA reicht nicht aus!
Tipp: Auch hier hilft der NameRobot Markencheck bei Ihrer Namensfindung weiter. Mit nur einem Klick werden alle drei Register gleichzeitig durchforstet, was viel Zeit und Einarbeitung in die unterschiedlichen Formulare und Abfragemethoden der Marken-Datenbanken spart.
Wir empfehlen vor dem Einsatz eines Namens zusätzlich eine Marken-Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen, um die Risiken einer Markenanmeldung umfassend zu beurteilen. Bitte beachten Sie hierzu die Recherche-Angebote unseres Partners tulex.de .*
Was bedeuten Zeichen wie ® und ™?
® steht für "registriert". Nach Eintragung einer Marke ins Markenregister darf man dieses verwenden, wenn man möchte. Eine Pflicht besteht jedoch nicht. ™ steht für "Trademark" und wird eher im anglo-amerikanischen Rechtsraum eingesetzt.
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