Was macht eigentlich ein Markenanwalt?

Bist du gerade dabei, einen Namen für dein Projekt zu suchen oder eine Marke aufzubauen? Mit unseren Namensgeneratoren ist das in kurzer Zeit zu schaffen und die Domain ist auch ruckzuck eingetragen. Da wird die Eintragung als Marke ja wohl auch alleine zu schaffen sein. Schaut man aber genauer hin, warten einige Fallstricke und Stolpersteine auf dich. Wie dich ein Markenanwalt dabei unterstützt und was er genau macht, fassen wir hier für dich zusammen.

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Hilfe bei der Anmeldung und Verlängerung von Marken

Eine der Hauptaufgaben von Anwälten für gewerblichen Rechtsschutz, die umgangssprachlich meistens Markenanwälte genannt werden, ist die Hilfe bei der Anmeldung von Marken. Du hast mit Hilfe unseres Namensgeneratoren einen geeigneten Namen gefunden? Prima, dann musst du diesen nur noch anmelden.

“Nur noch anmelden” ist in den meisten Fällen aber leichter gesagt als getan. Denn wie man es auch von anderen deutschen Behörden gewohnt ist, macht es dir auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht gerade leicht.

Möchtest du eine Marke anmelden, durchläufst du einen komplizierten Anmeldungsprozess, bei dem viel schief gehen kann. Arbeitest du mit einem Markenanwalt zusammen, übernimmt er diesen Prozess vollständig für dich.

Zunächst berät er dich, ob deine Marke eingetragen werden kann, erklärt dir den Anmeldungsprozess und beantwortet deine offenen Fragen. Dann geht es ans Eingemachte: Der Markenanwalt füllt die nötigen Formulare für dich aus und übermittelt sie anschließend an das DPMA.

In diesem Zusammenhang klärt dich der Markenanwalt auch darüber auf, wie lange du voraussichtlich auf eine Antwort warten musst. Derzeit informiert dich das DPMA schon bei der Anmeldung darüber, dass es pandemiebedingt sehr lange Wartezeiten gibt. Der Anwalt kann dir hier Erfahrungswerte liefern, wie lange du dich gedulden musst.

Er hilft dir aber nicht nur bei der Anmeldung deiner Marke, sondern auch bei der Verlängerung. Trägst du eine Marke ein, ist dies für zehn Jahre gültig. Nutzt du die Marke danach weiter, musst du eine Verlängerung beantragen. Sprich dafür einfach den Markenanwalt deines Vertrauens an. Hast du noch keinen, dann findest hier unsere Empfehlungen für Markenrechts-Kanzleien.

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Wieso sollte ich überhaupt eine Marke anmelden?

Du fragst dich jetzt vielleicht, wieso es überhaupt Sinn macht, eine Marke anzumelden. Immerhin ist es mit Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden. Es gibt aber gute Gründe, die dafür sprechen, eine Marke anzumelden.

Die Hauptvorteile einer eigenen Marke:
  • Sobald deine Marke geschützt ist, darf sie niemand sonst für gleiche Waren oder Dienstleistungen verwenden.
  • Eine eingetragene Marke hat eine professionelle Wirkung nach außen.
  • Marken schaffen Vertrauen.
  • Offizielle Marken werden mit höherer Qualität und Professionalität verbunden.
  • Du schützt dich vor Nachahmern, die deine Namensidee kopieren möchten.
  • Du kannst deine Marke sogar verkaufen oder lizensieren, wenn du möchtest.

Du siehst: Es ergibt schon Sinn, eine Marke eintragen zu lassen. Du hast es dann offiziell und kannst deinen Namen mit einem netten ® versehen – das ist ja auch nicht grad das Schlechteste.

Wann lohnt sich der Gang zu einem Markenanwalt?

Nur wann ist der richtige Zeitpunkt dafür da, einen Markenanwalt aufzusuchen? Wir empfehlen dir, nicht zu früh einen Termin zu vereinbaren. Du kannst nicht mit 10-15 verschiedenen Namen zu einem Anwalt gehen und diese alle prüfen lassen. Das verursacht unnötig hohe Kosten. Ein guter Anwalt wird dir das auch sagen.

Checke vorab selbst, welche Namen überhaupt möglich wären. Am besten nutzt du dafür das Namens-Kontrollzentrum der NameRobot Toolbox. Im Idealfall hast du dann drei bis fünf Namen übrig, mit denen du zu dem Markenanwalt deiner Wahl gehst. Da du für jede Prüfung durch den Anwalt Geld bezahlen musst, solltest du nur einen Termin vereinbaren, wenn du dir mit den Namen wirklich sicher bist.

Suchst du einen kompetenten Markenanwalt, findest du diesen über verschiedene Wege. Wir empfehlen dir unsere Top-Partner für Markenrecht, die dich mit viel Erfahrung und Engagement beraten und vertreten.

Mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen?

Möchtest du deine Marke eintragen lassen, verlangt das DPMA dafür derzeit 300 Euro von dir. Nutzt du die elektronische Anmeldung zahlst du mit 290 Euro etwas weniger. Mit diesem Betrag begleichst du die Anmeldung sowie den Schutz für die nächsten zehn Jahre. Auf die Dauer gerechnet, sind die Kosten also recht gering – der Nutzen aber umso höher.

Arbeitest du mit einem Markenanwalt zusammen, fallen natürlich etwas mehr Kosten an. Dafür hast du aber auch eine größere Sicherheit: Ein Anwalt prüft vorab die Schutz- und Eintragungsfähigkeit deines Namens und kann dich im Falle eines Widerspruchs direkt verteidigen. Was es damit auf sich hat, erklären wir in einem unserer nächsten Beiträge.

Auch, wenn du gründlich recherchiert hast, kann es sein, dass deine Eintragung abgelehnt wird oder auf Marken treffen, die deiner zu ähnlich sind. Möglicherweise hast du doch etwas übersehen und es ist als Laie nicht leicht, hier alles auf eigene Faust zu prüfen. Im besten Falle hast du einfach Glück, aber das Risiko ist heutzutage relativ hoch, dass man bei einer Markenanmeldung mit Gegenwind zu rechnen hat, wenn man sich nicht sehr intensiv vorbereitet oder eben einen guten Berater geholt hat.

Der Markenanwalt übernimmt außerdem die gesamte Kommunikation mit dem Markenamt. In der Regel musst du insgesamt mit Kosten von ca. 300 bis 750 Euro rechnen (je nach vereinbartem Prüfungsaufwand). Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn du deine Marke in mehrere Klassen eintragen lassen möchtest oder du eine extra schnelle Bearbeitung wünschst.

Wir haben in unserem Namensfindungs-Blog viele weitere Tipps rund um Namen, Marken und natürlich auch zum Markenrecht, wo wir unsere Erfahrungen weiter geben. Schau dich mal um, wenn du auf Namenssuche bist!

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